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Polierwerkstatt Rainer Marschallek

AGB

  1. Durch Auftragsannahme verpflichtet sich die Polierwerkstatt Rainer Marschallek (im Folgenden "Polierwerkstatt RM") den Auftrag nach seinen technischen Möglichkeiten mit dem bestmöglichen Ergebnis durchzuführen. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Polierwerkstatt RM durch die Auftragserteilung in allen Punkten uneingeschränkt an.
  2. Lieferzeiten und Termine sind als annähernd zu betrachten und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Kunde ist jedoch bei Zeitüberschreitung jederzeit berechtigt vom Auftrag zurückzutreten, sofern er nicht bereits begonnen wurde. Polierwerkstatt RM übernimmt keinerlei Haftung für einen eventuellen Kfz-Nutzungsausfall oder andere entstehende Kosten.
  3. Es ist zu beachten, dass die Felgen beim Polieren nicht immer den gleichen Farbton und Glanz erreichen (Unterschiedliches Material). Weiter können durch unterschiedliche Härten (Seigerungszonen) im Material leichte Kratzer und Riefen auftreten, die durch feine Ausbrüche speziell bei Gussfelgen entstehen. Polierwerkstatt RM wird jedoch grundsätzlich versuchen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Bei Unzufriedenheit des Kunden wird Polierwerkstatt RM stets versuchen nachzubessern, und den Kunden zufrieden zu stellen. Ein Anspruch darauf oder Schadensersatz für Kfz-Nutzungsausfälle oder Erstattung von Mängelfolgeschäden besteht jedoch in keinem Fall.
    Bei der Bearbeitung von Kantenschäden kann sich die Form der Felgenkante (Hornkante) ändern, je nachdem ob nur abgetragen wird oder aufgeschweißt und beigearbeitet wird. Polierwerkstatt RM wird versuchen den Originalrand herzustellen oder aber so nah wie möglich an das Original heranzukommen. Muss beilackiert werden, kann der Farbton leicht abweichen oder der Kunde benennt den Originalfarbton (Lacknummer). Der Kunde erteilt sein Einverständnis durch Auftragserteilung.
  4. Da die Dauer des Chromeffekts und der Glanz polierter Felgen von der Pflege des Kunden abhängig ist, werden die Arbeiten nur unter Ausschluss jeder Garantie und Gewährleistung durchgeführt. Der Kunde wird darüber informiert, dass das Fahren im Winter bzw. Übergangsbereich der Jahreszeiten, bei Tausalz zu Schäden an der polierten Oberfläche führt.
  5. Die Ausführung von Lackarbeiten erfolgt nur auf Kundenwunsch, eine Garantie oder Gewährleistung, sowie Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
  6. Schweißarbeiten und Richtarbeiten an Felgen werden nur auf Kundenwunsch und unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung sowie Mängelfolgeschäden ausgeführt. Bei der Verbreiterung, richten und schweißen von Felgen, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für die Felgen, so dass sie für den Straßenverkehr ohne eine entsprechende TÜV-Prüfung nicht mehr zulässig sind. Diese Prüfung ist vom Kunden selbst zu veranlassen und auf seine Rechnung durchzuführen. Polierwerkstatt RM wird keine so bearbeitete Felge montieren und lehnt jede Garantie und Gewährleistung sowie Mängelfolgeschäden ab.
  7. Bei Fertigstellung wird der Kunde informiert, in der Regel telefonisch, und die Felgen sind binnen 5 Werktage abzuholen. Auf Kundenwunsch kann der Versand per Nachnahme zu Lasten und Risiko des Kunden erfolgen.
  8. Durch die Bearbeitung erwirbt Polierwerkstatt RM bis zur Bezahlung Miteigentum an den Felgen und ist berechtigt sie bei Nichtabholung zur Deckung seiner Kosten zu verkaufen. Eine Nichtabholung liegt vor wenn die Felgen nach Fertigstellung nicht innerhalb 6 Wochen abgeholt werden und der Kunde auf die dann folgende schriftliche Abmahnung nicht innerhalb 5 Werktage reagiert.
  9. Da die angelieferten Felgen alle irgendwie beschädigt sind, haftet Polierwerkstatt RM bei Verlust, Diebstahl, und irreparabler Beschädigung von Felgen nur bis zum zweifachen Schrottpreis bis 20,00 € pro Felge. Von dieser Regelung sind nur Felgen ausgenommen, welche neu angeliefert werden und noch nicht am Fahrzeug montiert waren; hier haftet Polierwerkstatt RM bis zum halben Neupreis. Reifen werden bis zum halben Neupreis je nach Abnutzungsgrad erstattet.
  10. Der Kunde kann durch Auftrag die Lagerung der Felgen in einer Spedition fordern. Der Auftrag ist in Schriftform zu erteilen, da Polierwerkstatt RM hierfür in Vorkasse gehen muss. Die Kosten betragen pro Tag und Felge 2,00 € incl. Versicherung und zuzüglich Mwst. und gehen zu Lasten des Kunden, Polierwerkstatt RM wird dadurch von jeder Haftung befreit.
  11. Der Kunde erkennt durch Unterzeichnung des Arbeitsauftrages die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Polierwerkstatt RM in allen Punkten, auch wenn ein Punkt geltende Rechtssprechung verletzen sollte, ausdrücklich uneingeschränkt an. Das gilt auch für mündliche oder telefonische Aufträge oder Auftragsänderungen. Da der Lack und Polierzustand ihrer Felgen schon nach kurzer Zeit von ihrer Pflege abhängig ist, (Bremsstaub , Steinschläge, falsche Pflegemittel) lehnen wir jede Garantie oder Gewährleistung nach EU-Recht oder darauf basierendem Deutschen Recht ab. Das erkennen Sie mit der Auftragsunterzeichnung ausdrücklich an.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtssachen ist Albstadt.
  13. Sie haben das Recht binnen 14 Tage ohne Begründung vom Auftrag zurückzutreten, wenn mit dem Auftrag noch nicht begonnen wurde. Hierzu reicht ein formloser Widerruf per E-Mail oder Brief. Der Kunde hat sich anschließend selbst um den Rücktransport der Felgen zu kümmern, andernfalls werden die Felgen von uns unfrei zurückgeschickt.

Es gilt nur inländisches und deutsches Recht.
Gültig ab 01.2007 72475 Bitz, den 01.01.2007